Die Türkei hat mit 87 Ländern Gegenseitigkeits- abkommen über den Immobilienerwerb geschlossen, darunter alle Länder Europas.
Ausländer können auf türkischem Staatsgebiet nur bestimmte Immobilien kaufen. Voraussetzung ist, dass das Objekt in einen städtischen Bebauungsplan eingetragen ist. In der Türkei wird der Kauf einer Immobilie erst dann verbindlich, wenn ein Hauptvertrag erstellt und die Übertragung des Grundbucheintrags, dem sogenannten „tapu“ erfolgt ist.
Alle vorherigen Absprachen gelten, selbst wenn sie vom Notar beglaubigt wurden, lediglich als Vorversprechen ohne Rechtskraft. Deshalb sollten alle Informationen rund um den tapu gründlich geprüft werden. Der eigentliche Verkauf findet nicht beim Notar statt, sondern im Grundbuchamt unter Anwesenheit eines Beamten. Alle Dokumente werden in Türkisch verfasst, Übersetzungen haben nur dann Rechtskraft, wenn sie von vereidigten Übersetzern angefertigt und notariell beglaubigt sind.
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Acht goldene Regeln zum Immobilienkauf in der Türkei
1. Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei dem Grundbuchamt übertragen. Erst dort findet die offizielle Verkaufshandlung statt, nicht in Vorverhandlungen bei Maklern, Bauträgern, Privatverkäufern. Ein Eigentumsübertrag findet nie bei einem Notar statt, der, anders als in Deutschland, auch gar nicht zu solchen Kaufhandlungen berechtigt ist.
2. Alle Vorverträge (auch „notariell beglaubigte Immobilienkaufverträge“) sind nur ein unverbindliches Kaufversprechen zwischen Verkäufer und Käufer. Zwar sollte ein Vorvertrag immer als Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit vor finanziellem Verlust. Der Verkäufer ist nämlich mit der Vormerkung im Grundbuch gesetzlich nicht verpflichtet, die Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Sicherheit gibt nur die Aushändigung des tapu.
3. Zahlen Sie deshalb nicht mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.
4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.
5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.
6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.
7. Kaufvertrag und tapu werden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.
8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 Quadratmetern Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!
2. Alle Vorverträge (auch „notariell beglaubigte Immobilienkaufverträge“) sind nur ein unverbindliches Kaufversprechen zwischen Verkäufer und Käufer. Zwar sollte ein Vorvertrag immer als Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit vor finanziellem Verlust. Der Verkäufer ist nämlich mit der Vormerkung im Grundbuch gesetzlich nicht verpflichtet, die Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Sicherheit gibt nur die Aushändigung des tapu.
3. Zahlen Sie deshalb nicht mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.
4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.
5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.
6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.
7. Kaufvertrag und tapu werden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.
8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 Quadratmetern Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!